- Alte Abrechnung heraussuchen
- Deine Daten eintragen
- Auf „Kündigung erstellen” klicken und PDF herunterladen
- Per E-Mail verschicken, fertig!
Es ist nicht notwendig, dass Du die Kündigung
unterschreibst.
(Quelle:
Verbraucherzentrale)
Welches Kündigungsrecht besteht bei Preiserhöhungen?
Energielieferanten müssen ihre Kunden rechtzeitig und transparent über eine beabsichtigte Preiserhöhung informieren. Für Kunden in der Grundversorgung ist ausdrücklich gesetzlich festgelegt, dass eine Preiserhöhung sechs Wochen im Voraus per Brief anzukündigen ist. Im Falle einer Preiserhöhung kannst Du - mithilfe unserer Vorlage - Deinen Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Anschließend kannst Du bei uns Deinen Versorger fürs Leben finden. 😊🌍