Tarifwechsel
Berücksichtigte Stromversorger
Wir vermitteln nicht alle bestehenden Versorger, sondern nur solche, die unsere Kriterien erfüllen und von Robin Wood geprüft wurden.
Versorgerkriterien
- Das Stromversorgungsunternehmen liefert an seine Kunden ausschließlich Strom aus Erneuerbaren Energiequellen. Der Strom wird über direkte Lieferverträge mit Erzeugerkraftwerken bzw. über Zwischenhändler mit direkten Lieferverträgen bezogen.
- Das Stromversorgungsunternehmen hat keine direkte eigentumsrechtliche Verflechtung mit einem Unternehmen, welches Atom- oder Kohlekraftwerke betreibt oder mit Strom aus diesen Quellen handelt.
- Das Stromversorgungsunternehmen bezieht mindestens 33% des von ihm an Kunden gelieferten Stroms aus Anlagen, die nicht älter als 10 Jahre sind und/oder investiert einen Betrag von mindestens 0,5 ct pro an Kunden gelieferter kWh (durchschnittlich über alle Tarife) in Erneuerbare Energieanlagen, Energieeffizienzmaßnahmen oder sonstige Projekte zur Förderung der Energiewende und/oder des Klimaschutzes.
- Das Stromversorgungsunternehmen bezieht den an seine Kunden gelieferten Strom von Erzeugungsanlagen, die nicht direkt oder indirekt zu mehr als 25% im Eigentum von Unternehmen stehen, deren gesamte Stromerzeugung zu einem Anteil von mehr als 30% aus Atom- oder Kohlekraftwerken generiert wird.
Kann es beim Wechsel zur Unterbrechung der Versorgung kommen?
Kostet mich der Anbieterwechsel etwas?
Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?
Wann nimmt der Versorger Kontakt mit mir auf?
Warum kann ein Wechsel manchmal nicht zustande kommen?
In der Regel geht Dein Anbieterwechsel problemlos über die Bühne. Doch in manchen Fällen kann der neue Versorger die Belieferung nicht übernehmen: - Du bist vertraglich noch an Deinen aktuellen Versorger gebunden? Dann funktioniert der Wechsel erst nach Ablauf der Laufzeit.
- Du befindest Dich in einem ausländischen Versorgungsnetz, etwa in Grenzregionen zu Österreich oder der Schweiz? Dann ist ein Wechsel zu einem deutschen Anbieter nicht immer möglich.
- Deine Bonitätsprüfung durch den neuen Versorger fällt negativ aus? Dann kann Dein Wechselantrag abgelehnt werden.
Was für eine Widerrufsfrist habe ich?
Ich habe eine Preiserhöhung erhalten. Was kann ich tun?
Energielieferanten müssen ihre Kunden rechtzeitig und transparent über eine beabsichtigte Preiserhöhung informieren. Für Kunden in der Grundversorgung ist ausdrücklich gesetzlich festgelegt, dass eine Preiserhöhung sechs Wochen im Voraus per Brief anzukündigen ist. Im Falle einer Preiserhöhung kannst Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzen und mithilfe unserer Vorlage Deinen Vertrag (meist mit einer Frist von zwei Wochen) kündigen. Nun kannst Du bei uns zu einem neuen Versorger wechseln und angeben, dass Du bereits gekündigt hast.
Wie lange dauert der Anbieterwechsel?
Wie lese ich den Zählerstand ab?
An Deinem Stromzähler findest Du eine Anzeige, deren letzte(n) Ziffer(n) sich drehen (analog) oder fortlaufend umspringen (digital). Darüber oder darunter steht „kWh“ (Kilowattstunde). Die angezeigte mehrstellige Zahl ist Dein Zählerstand. In der Regel fordert Dich am Ende des alten Vertrags entweder der Netzbetreiber oder der neue Stromversorger auf, Deinen aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Sollte wider Erwarten weder der neue noch der alte Stromanbieter am Tag des Lieferantenwechsels den aktuellen Zählerstand bei Dir erfragen, notiere Dir dennoch den Zählerstand samt Datum in Deinem eigenen Interesse. Eventuell hat Dein Haushalt einen sogenannten Zweitarifzähler. Das trifft dann zu, wenn Du einen Nachtstrom-Tarif bzw. Tag-Nacht-Tarif hast oder einmal hattest. Dort finden sich zwei solcher Anzeigen mit den Bezeichnungen „HT“ (Hochtarif) und „NT“ (Niedertarif). Der HT-Zählerstand zeigt an, wie viel Strom seit Installation der Anlage tagsüber verbraucht wurde. Der NT-Zähler gibt den Stand des in der Nacht verbrauchten Stroms wieder.
Wie läuft mein Wechsel bei einem Umzug?
Im Falle eines Umzugs kannst Du Deinen Energieanbieter schneller wechseln, denn i.d.R. hast Du dann ein Sonderkündigungsrecht. Gib im Wechselantrag einfach an, dass es sich um einen Neueinzug handelt und vermerke Dein Einzugsdatum. Du solltest Deinen bisherigen Versorgungsvertrag in diesem Fall selbst kündigen. Unser Tipp: Erledige Deinen Vertragswechsel 5 bis 6 Wochen vor dem Umzug! Zögerst Du zu lang, übernimmt vorübergehend der meist teurere, lokale Grundversorger Deine Stromversorgung im neuen Zuhause. In jedem Fall stehst Du niemals ohne Strom bzw. Gas da.
Ganz wichtig: Vergiss am Auszugstag nicht, Deinen Zählerstand zu notieren und diesen dem bisherigen Versorger mitzuteilen. Auf Basis Deiner Verbrauchsmessung erstellt dieser die Schlussrechnung. Eventuelle Bonusauszahlungen, die erst ab einer bestimmten Lieferzeit gewährt werden, entfallen i.d.R. durch einen Umzug. Es sei denn, Du nimmst Deinen Vertrag – falls möglich – zum neuen Wohnort mit. Dann solltest Du Dich spätestens sechs Wochen vorm Umzug bei Deinem Anbieter informieren.
Wo finde ich meine Kundennummer vom alten Versorger?
Wo steht die Zählernummer meines Stromzählers?
Zahlung und Erbringungsgebiet
Zahlung
Bei Zustandekommen eines Auftrages, erfolgen Zahlungen ausschließlich per SEPA-Mandat beim entsprechenden Energieversorger. Hierzu wird ein separater Vertrag zwischen dem Energieversorgungsunternehmen und dem Kunden geschlossen.
Erbringungsgebiet
Das Erbringungsgebiet der angebotenen Dienstleistungen ist ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland.
Mein Versorger hat mir gekündigt. Was ist jetzt zu tun?
Wenn Dein Versorger Deinen Vertrag gekündigt hat, wirst Du anschließend vom zuständigen Grundversorger beliefert. Allerdings mussten auch viele Grundversorger, aufgrund der aktuellen Turbulenzen am Markt, die Preise teils drastisch erhöhen. Vergleiche bei uns, ob sich ein Wechsel für Dich lohnt. In der Grundversorgung hast Du eine Kündigungsfrist von 2 Wochen und kannst somit schnell wechseln.